Ablaufdatum Deutscher Führerschein

Ablaufdatum Deutscher Führerschein

Ablaufdatum Deutscher Führerschein, Der deutsche Führerschein ist ein wichtiger Nachweis der Fahrerlaubnis und begleitet viele Menschen über Jahrzehnte hinweg. Doch auch wenn ältere Führerscheine früher unbegrenzt gültig waren, gilt seit einigen Jahren eine klare Regelung zum Ablaufdatum des deutschen Führerscheins. In diesem Artikel erfahren Sie, was es mit dem Ablaufdatum auf sich hat, welche Fristen gelten und was Sie bei der Umtauschpflicht beachten sollten.


Warum gibt es ein Ablaufdatum beim deutschen Führerschein?

Seit dem 19. Januar 2013 wurde in der gesamten EU eine Vereinheitlichung der Führerscheindokumente beschlossen. Ziel ist es, Fälschungssicherheit zu erhöhen und veraltete, schwer lesbare Führerscheine aus dem Verkehr zu ziehen. Deshalb wurde für neu ausgestellte Führerscheine ein Ablaufdatum von 15 Jahren eingeführt – unabhängig von der Gültigkeit der eigentlichen Fahrerlaubnis.


Welche Führerscheine sind betroffen?

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Gruppen:

  1. Alte Führerscheine (vor dem 19.01.2013 ausgestellt):
    Diese müssen schrittweise umgetauscht werden. Das Ablaufdatum ist hier nicht individuell auf dem Dokument vermerkt, sondern folgt einem behördlich festgelegten Zeitplan – abhängig vom Ausstellungsjahr oder Geburtsjahr des Inhabers.
  2. Neue Führerscheine (ab dem 19.01.2013):
    Diese besitzen bereits ein sichtbares Ablaufdatum, das 15 Jahre nach Ausstellungsdatum liegt. Danach muss der Führerschein erneuert werden – ähnlich wie ein Personalausweis oder Reisepass.

Umtauschfristen für alte Führerscheine

Die Umtauschpflicht für alte Führerscheine erfolgt gestaffelt. Hier ein Überblick:

  • Papierführerscheine (vor dem 01.01.1999 ausgestellt):
    Frist richtet sich nach dem Geburtsjahr.
    Beispiel: Geburtsjahr 1965–1970 → Umtausch bis 19.01.2024.
  • Kartenführerscheine (ab 01.01.1999 bis 18.01.2013):
    Frist richtet sich nach dem Ausstellungsjahr.
    Beispiel: Ausstellungsjahr 2006–2008 → Umtausch bis 19.01.2026.

Wer den Umtausch versäumt, riskiert ein Verwarnungsgeld, obwohl die Fahrerlaubnis als solche bestehen bleibt.


Was passiert nach dem Ablaufdatum?

Ist das Ablaufdatum des deutschen Führerscheins erreicht, bedeutet das nicht automatisch, dass die Fahrerlaubnis erlischt. Vielmehr muss lediglich das Führerscheindokument erneuert werden. Hierfür ist kein Gesundheitscheck oder eine Fahrprüfung erforderlich. Der Umtausch erfolgt bei der zuständigen Führerscheinstelle gegen Vorlage:

  • eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses
  • eines biometrischen Passbildes
  • ggf. des alten Führerscheins

Fazit

Das Ablaufdatum des deutschen Führerscheins betrifft vor allem das Dokument, nicht aber die Fahrerlaubnis selbst. Dennoch ist es wichtig, die Fristen im Blick zu behalten und rechtzeitig einen Umtausch vorzunehmen. So vermeiden Sie Bußgelder und stellen sicher, dass Sie auch weiterhin rechtlich sicher unterwegs sind. Wer noch einen alten „rosa Lappen“ oder einen vor 2013 ausgestellten Kartenführerschein besitzt, sollte sich informieren, wann die Umtauschpflicht gilt – denn auch Führerscheine haben heute ein Verfallsdatum.

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